Geschichte
Verein zur Förderung der Bewährungshilfe Duisburg e.V.
Eine Geschichte der Verantwortung
Bewährungshilfe in Duisburg
Wer straffällig geworden ist, braucht mehr als eine Strafe – er braucht eine Chance. Diese Überzeugung trägt die Arbeit des Verein zur Förderung der Bewährungshilfe Duisburg e.V. seit seiner Gründung am 3. Dezember 1953. Damals schlossen sich engagierte Vertreter aus Justiz und Industrie zusammen, um die Bewährungshilfe im Landgerichtsbezirk Duisburg praktisch, finanziell und ideell zu unterstützen – und setzen diese Arbeit bis heute fort.
Was folgt, ist die Geschichte dieser Arbeit: von den ersten tastenden Versuchen der Nachkriegszeit bis zu den 42 Fachkräften, die heute täglich zwischen den Anforderungen der Justiz und den Bedürfnissen der Menschen vermitteln, die ihnen anvertraut sind.
Die Bewährungshilfe im Zeitraffer
| Jahr | Ereignis |
|---|---|
| 1831 | Erster dokumentierter Fall der Bewährungsaufsicht: Amerikanischer Richter stellt junge Rechtsbrecher unter Sheriffaufsicht. |
| 16.02.1923 | Deutsches Jugendgerichtsgesetz schafft erstmals die Möglichkeit der Strafaussetzung auf Probe. |
| 06.11.1943 | Reichsjugendgerichtsgesetz hebt die Möglichkeit der Strafaussetzung auf Probe wieder auf. |
| 01.07.1951 | Gründung des Verein Bewährungshilfe e. V. in Bad Godesberg. Erster Vorsitzender: OLG-Präsident a. D. Dr. Lingmann. |
| 1951 | Bundesjustizministerium stellt jährlich bis zu 98.000 DM bereit. Zehn Bewährungshelfer-Stellen in Essen, Stuttgart, Hannover, Bonn und Freiburg eingerichtet. |
| 1952 | Sieben weitere Stellen eingerichtet, darunter in Delmenhorst, Dortmund, Duisburg, Hamburg und München. |
| Anfang 1953 | Erster Bewährungshelfer nimmt in Duisburg seine Arbeit auf. |
| 03.12.1953 | Gründung des Verein zur Förderung der Bewährungshilfe – Duisburg e. V. Erster Vorsitzender: Anton Anstötz (Arbeitsdirektor Niederrheinische Hütte). |
| 1954 | Walter Gille (Direktor der Guten-Hoffnungs-Hütte) übernimmt den ersten Vorsitz und führt den Verein zwölf Jahre lang. |
| 17.05.1955 | Verkündung des 1. Bewährungshelfergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. |
| 01.03.1956 | Die beiden Duisburger Bewährungshelfer werden in den Justizdienst des Landes NRW übernommen. |
| Ende 1956 | Im Landgerichtsbezirk tätig: zwei Bewährungshelfer in Duisburg, je einer in Oberhausen und Dinslaken. |
| 27.12.1966 | Hermann Jöckel (Arbeitsdirektor Mannesmannwerke Mülheim) übernimmt den ersten Vorsitz. |
| 1969 | Satzungsänderung: Erwachsene Probanden werden in den Aufgabenbereich des Vereins aufgenommen. |
| 1970er Jahre | Etablierung von Mütterkuren in Huglfing (Bayern): jährlich 30 Frauen und Mütter von Probanden. |
| 27.04.1998 | Reiner Kaltenberg (Sozialarbeiter, Stadt Oberhausen) übernimmt den ersten Vorsitz. |
| 08.06.2018 | Kaltenberg tritt aus gesundheitlichen Gründen zurück. Hermann-Josef Broß wird zum neuen 1. Vorsitzenden gewählt. |
| 27.10.2023 | Fatome Zerari übernimmt den Vorsitz von Hermann-Josef Broß und wird zur neuen 1. Vorsitzenden gewählt. |
| Heute | 42 Bewährungshelferinnen und -helfer im Landgerichtsbezirk Duisburg. Klientel: 25 % Jugendliche/Heranwachsende, 75 % Erwachsene. |
Die Anfänge
Der Begriff „Strafaussetzung zur Bewährung“ reicht weit in die Geschichte zurück. Bereits 1831 stellte ein amerikanischer Richter erstmals junge Rechtsbrecher unter die Aufsicht eines Sheriffs, um eine förmliche Verurteilung zu vermeiden. Besonders die angelsächsischen Länder sammelten im 19. Jahrhundert erste systematische Erfahrungen damit, straffällig gewordene Menschen außerhalb des Strafvollzugs durch erfahrene Begleiter zu neuen Verhaltensnormen zu führen und als intakte Mitglieder der Gesellschaft zurückzugewinnen.
In Deutschland schuf das Jugendgerichtsgesetz vom 16. Februar 1923 erstmals die Möglichkeit der Strafaussetzung auf Probe. Das nachfolgende Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943 hob diese Regelung jedoch wieder auf.
Neuanfang nach 1945
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Ideen des Jugendgerichtsgesetzes von 1923 wieder aufgegriffen. Da weder im Jugend- noch im Strafgesetzbuch der frühen 1950er Jahre Möglichkeiten zur richterlichen Aussetzung von Freiheitsstrafen bestanden – dies war damals nur im Gnadenwege möglich –, bedurfte es einer neuen institutionellen Grundlage. Am 1. Juli 1951 wurde deshalb der Verein Bewährungshilfe e.V. mit Sitz in Bad Godesberg gegründet. Sein erklärtes Ziel war die Betreuung straffälliger Menschen und die Förderung ihrer Resozialisierung, insbesondere von Jugendlichen und Heranwachsenden.
Aus Bundesmitteln wurden zunächst zehn Bewährungshelfer-Stellen in fünf Städten eingerichtet, darunter Essen, Stuttgart, Hannover, Bonn und Freiburg. 1952 kamen sieben weitere Stellen hinzu – unter anderem in Duisburg.
Gründung des Duisburger Vereins
Bereits seit Anfang 1953 war in Duisburg ein Bewährungshelfer tätig. Am 3. Dezember 1953 gründeten Vertreterinnen und Vertreter der Justiz sowie der ortsansässigen Industrie den Verein zur Förderung der Bewährungshilfe Duisburg e.V. Den ersten Vorsitz übernahm Anton Anstötz, Arbeitsdirektor der Niederrheinischen Hütte. Der Verein sicherte von Beginn an die praktischen Voraussetzungen für die Arbeit der Bewährungshelfer: Er finanzierte Büroräume, ermöglichte durch Darlehen die Mobilität der Fachkräfte und übernahm zunächst sogar deren Gehaltskosten.
Mit dem Inkrafttreten des ersten Bewährungshelfergesetzes für Nordrhein-Westfalen wurden die Bewährungshelfer zum 1. März 1956 in den Justizdienst übernommen. Der Verein begleitete diesen Übergang aktiv und blieb weiterhin unverzichtbarer Partner.
Wachsende Aufgaben und gesellschaftliche Öffnung
In den 1960er Jahren weitete sich das Aufgabenfeld des Vereins erheblich aus. Der starke Zuzug Jugendlicher ins Ruhrgebiet und die wachsende Problematik der Wohnungslosigkeit erforderten schnelles Handeln. Der Verein engagierte sich in der Wohnraumbeschaffung und unterstützte die Einrichtung von Freizeit- und Gruppenangeboten für Probanden: Fotokurse, Werkgruppen, Sport- und Schwimmgruppen sowie Bibliotheken in den Dienststellen gehörten dazu.
Ursprünglich kamen nur Jugendliche und Heranwachsende in den Genuss einer Strafaussetzung zur Bewährung. Mit neuen Gesetzen wurde der Kreis auf Erwachsene ausgeweitet, was der Verein 1969 durch eine entsprechende Satzungsänderung nachvollzog. Heute besteht die Klientel zu einem Viertel aus Jugendlichen und Heranwachsenden, zu drei Vierteln aus Erwachsenen.
Aktuelle Situation
Im Landgerichtsbezirk Duisburg sind heute 46 Bewährungshelfer tätig. Ihr gesetzlicher Doppelauftrag – Betreuung einerseits, Überwachung andererseits – stellt hohe Anforderungen an ein ausgewogenes Handeln zwischen sozialer Hilfe und justiziellem Kontrollanspruch.
Der Verein schließt dabei gezielt die Lücken, die staatliche Hilfe nicht kurzfristig oder umfassend schließen kann. Er finanziert Soforthilfen über Überbrückungsfonds, gewährt Probanden Darlehen zur Schuldenregulierung und fördert in Zusammenarbeit mit freien und behördlichen Trägern konkrete Hilfsprogramme: Aggressionsbewältigungskurse, Suchtprävention, Schuldnerberatung sowie Vorbereitungsmaßnahmen zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
Ohne den Verein zur Förderung der Bewährungshilfe Duisburg e.V. wäre die Institution Bewährungshilfe in Duisburg in ihrer heutigen Form nicht denkbar.
Vorstand
Der Vorstand setzt sich zusammen aus der Vorsitzenden, ihren beiden Stellvertretern sowie den Ansprechpartnern der einzelnen Dienststellen.
Vorsitzende
Rechtsanwältin Fatome Zerari
Lehrerstr. 15
47167 Duisburg
Tel: +49 (0) 203 99 48 211
kontakt@rae-schons.de
Mitglied werden
Verein zur Förderung der Bewährungshilfe Duisburg e.V.
Die Anfänge
Der Begriff „Strafaussetzung zur Bewährung“ reicht weit in die Geschichte zurück. Bereits 1831 stellte ein amerikanischer Richter erstmals junge Rechtsbrecher unter die Aufsicht eines Sheriffs, um eine förmliche Verurteilung zu vermeiden. Besonders die angelsächsischen Länder sammelten im 19. Jahrhundert erste systematische Erfahrungen damit, straffällig gewordene Menschen außerhalb des Strafvollzugs durch erfahrene Begleiter zu neuen Verhaltensnormen zu führen und als intakte Mitglieder der Gesellschaft zurückzugewinnen.
In Deutschland schuf das Jugendgerichtsgesetz vom 16. Februar 1923 erstmals die Möglichkeit der Strafaussetzung auf Probe. Das nachfolgende Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943 hob diese Regelung jedoch wieder auf.
Neuanfang nach 1945
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Ideen des Jugendgerichtsgesetzes von 1923 wieder aufgegriffen. Da weder im Jugend- noch im Strafgesetzbuch der frühen 1950er Jahre Möglichkeiten zur richterlichen Aussetzung von Freiheitsstrafen bestanden – dies war damals nur im Gnadenwege möglich –, bedurfte es einer neuen institutionellen Grundlage. Am 1. Juli 1951 wurde deshalb der Verein Bewährungshilfe e.V. mit Sitz in Bad Godesberg gegründet. Sein erklärtes Ziel war die Betreuung straffälliger Menschen und die Förderung ihrer Resozialisierung, insbesondere von Jugendlichen und Heranwachsenden.
Aus Bundesmitteln wurden zunächst zehn Bewährungshelfer-Stellen in fünf Städten eingerichtet, darunter Essen, Stuttgart, Hannover, Bonn und Freiburg. 1952 kamen sieben weitere Stellen hinzu – unter anderem in Duisburg.
Gründung des Duisburger Vereins
Bereits seit Anfang 1953 war in Duisburg ein Bewährungshelfer tätig. Am 3. Dezember 1953 gründeten Vertreterinnen und Vertreter der Justiz sowie der ortsansässigen Industrie den Verein zur Förderung der Bewährungshilfe Duisburg e.V. Den ersten Vorsitz übernahm Anton Anstötz, Arbeitsdirektor der Niederrheinischen Hütte. Der Verein sicherte von Beginn an die praktischen Voraussetzungen für die Arbeit der Bewährungshelfer: Er finanzierte Büroräume, ermöglichte durch Darlehen die Mobilität der Fachkräfte und übernahm zunächst sogar deren Gehaltskosten.
Mit dem Inkrafttreten des ersten Bewährungshelfergesetzes für Nordrhein-Westfalen wurden die Bewährungshelfer zum 1. März 1956 in den Justizdienst übernommen. Der Verein begleitete diesen Übergang aktiv und blieb weiterhin unverzichtbarer Partner.
Wachsende Aufgaben und gesellschaftliche Öffnung
In den 1960er Jahren weitete sich das Aufgabenfeld des Vereins erheblich aus. Der starke Zuzug Jugendlicher ins Ruhrgebiet und die wachsende Problematik der Wohnungslosigkeit erforderten schnelles Handeln. Der Verein engagierte sich in der Wohnraumbeschaffung und unterstützte die Einrichtung von Freizeit- und Gruppenangeboten für Probanden: Fotokurse, Werkgruppen, Sport- und Schwimmgruppen sowie Bibliotheken in den Dienststellen gehörten dazu.
Ursprünglich kamen nur Jugendliche und Heranwachsende in den Genuss einer Strafaussetzung zur Bewährung und erhielten somit die Unterstützung des Vereins. Im Laufe der Zeit wurde mit neuen Gesetzen der Kreis zunächst auf Erwachsene ausgeweitet. Später durch die zusätzlichen Aufgabenbereiche der Bewährungshilfe, wie Gerichtshilfe, Führungsaufsicht, Zeugenbetreuung, Psychosoziale Proessbegleitung, Täter-Opfer-Ausgleich ergänzt. Die Klientel besteht heute aus Frauen und Männer ab 14 Jahren.
Aktuelle Situation
Im Landgerichtsbezirk Duisburg sind heute 46 Bewährungshelfer tätig. Ihr gesetzlicher Doppelauftrag – Betreuung einerseits, Überwachung andererseits – stellt hohe Anforderungen an ein ausgewogenes Handeln zwischen sozialer Hilfe und justiziellem Kontrollanspruch.
Der Verein schließt dabei gezielt die Lücken, die staatliche Hilfe nicht kurzfristig oder umfassend schließen kann. Er finanziert Soforthilfen über Überbrückungsfonds, gewährt Probanden Darlehen zur Schuldenregulierung und fördert in Zusammenarbeit mit freien und behördlichen Trägern konkrete Hilfsprogramme: Aggressionsbewältigungskurse, sowie Vorbereitungsmaßnahmen zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
Ohne den Verein zur Förderung der Bewährungshilfe Duisburg e.V. wäre die Institution Bewährungshilfe in Duisburg in ihrer heutigen Form nicht denkbar.
Vorstand
Der Vorstand des Vereins zur Förderung der Bewährungshilfe Duisburg e.V. setzt sich aus der Vorsitzenden, ihren zwei Stellvertretern sowie den Ansprechpartnern der Dienststellen zusammen.
Er übernimmt die strategische Leitung der Organisation, koordiniert die vielfältigen Projekte und vertritt die Interessen des Vereins gegenüber Justizbehörden, Behörden und der Gesellschaft. Zu seinen Kernaufgaben zählen die Planung von Maßnahmen zur Resozialisierung, die Abstimmung zwischen den Dienststellen und die Umsetzung von Beschlüssen.
Vorsitzende
Lehrerstr. 15
47167 Duisburg
Tel: +49 (0) 203 99 48 211
kontakt@rae-schons.de
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