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Aktuelle Situation


Inzwischen arbeiten 46 Bewährungshelfer im Landgerichtsbezirk Duisburg. Der Doppelauftrag des Gesetzgebers, Betreuung und Überwachung, macht es ihnen nicht leicht, ihre Aufgabe als Sozialarbeiter und Kontrollorgan der Justiz ausgewogen durchzuführen. Es gilt immer wieder, zwischen diesen beiden Aspekten abzuwägen, dem Auftrag gerecht zu werden und andererseits dem Probanden helfend zur Seite zu stehen. Jede Bewährungshilfe ist jedoch nicht lebensfähig ohne Hilfe von außen. Hier gilt die Zusammenarbeit zwischen behördlicher und freier Wohlfahrtspflege, zwischen Arbeitsvermittler und Arbeitgeber, kurz, das gesamte Umfeld muss erfasst werden. Zwar ist in den meisten Fällen gesetzliche Hilfe zu erreichen, jedoch kann diese in der Regel nicht kurzfristig und auch nicht umfassend gewährt werden. Die vorhandenen Lücken hat in den letzten Jahren der Verein zur Förderung der Bewährungshilfe mit seinen zur Verfügung stehenden Geldmitteln immer wieder zu füllen versucht.

So konnten in den vergangenen Jahren in Zusammenarbeit mit freien Trägern und behördlichen Stellen Trainingskurse zur Bewältigung von Aggressionen, Initiativen zur Vermeidung von Suchtkarrieren, Schuldnerberatungen und zur Klärung der Voraussetzung der MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) erfolgreich finanziert werden.

Abschließend ist festzuhalten, dass ohne den Verein zur Förderung der Bewährungshilfe die Institution Bewährungshilfe nicht so, wie sie heute dasteht, funktionieren würde.