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Entwicklung seit 1945


Bei den Vorüberlegungen zur Neuschaffung des Jugendgerichtsgesetzes durch die Bundesregierung, an der maßgeblich der Bonner Landgerichtsdirektor a. D. Dr. jur. hc. Ludwig Clostermann und Herr Ministerialrat Alfons Wahl beteiligt waren, wurden die Gedanken des Jugendgerichtsgesetzes von 1923 wieder aufgenommen.

Zu Anfang der 50er Jahre bestanden weder im Jugendgerichtsgesetz noch im Strafgesetz Möglichkeiten, Freiheitsstrafen durch richterliche Entscheidungen auszusetzen. Dies konnte nur im Wege der Gnadenentscheidung erfolgen. Es musste außerdem eine Institution zur Durchführung der Förderungsmaßnahme geschaffen werden. So wurde am 01.07.1951 der Verein Bewährungshilfe e.V. mit dem Sitz in Bad Godesberg gegründet.

§ 1 der Satzung lautete:
Bewährungshilfe ist ein Verein von in der Strafrechtspflege erfahrenen Persönlichkeiten. Er bezweckt die Betreuung straffälliger Menschen, insbesondere im Rahmen der Bewährungshilfe und fördert alle Bestrebungen, die der Bewährungshilfe dienen. Sein Wirkungskreis ist örtlich begrenzt. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, in dem er die Resozialisierung straffällig gewordener Menschen, die Erziehung Jugendlicher und Heranwachsender und deren jugendpflegerischer und fürsorgerischer Betreuung fördert.

Erster Vorsitzender wurde Herr Oberlandesgerichtspräsident a. D. Dr. Lingmann, stellvertretender Vorsitzender und Geschäftsführer Herr Landgerichtsdirektor a. D. Dr. Clostermann.

Als im Sommer des Jahres 1951 durch das Bundesjustizministerium begrenzt auf zwei Jahre jährliche Mittel bis 98.000 DM zur Verfügung gestellt wurden, konnte eine erste Versuchsreihe starten.

In den Industriestädten Essen und Stuttgart, der Großstadt Hannover und in den Städten mit ländlichen Bereichen Bonn und Freiburg wurden insgesamt zehn Stellen für Bewährungshelfer eingerichtet, die der Dienst- und Fachaufsicht des jeweiligen Jugendrichters unterstellt wurden.

In der Zwischenzeit kam es jedoch zu Widerständen seitens der Jugendämter und der Wohlfahrtspflege, die mit der neuen Einrichtung nicht einverstanden waren. Trotzdem wurden durch das Bundesinnenministerium im Jahre 1952 weitere Mittel bewilligt mit der Maßgabe, neue Versuchsstellen einzurichten. So wurden sieben weitere Bewährungshelfer in den Orten Delmenhorst, Dortmund, Duisburg, Hamburg und München angesiedelt. Sie wurden der Dienstaufsicht des Jugendamtes unterstellt, blieben jedoch hinsichtlich der Fachaufsicht beim Jugendrichter. Anstellungsträger war wiederum der Verein Bewährungshilfe e. V. Bad Godesberg.