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BwH in NRW u. Duisburg


Seit Beginn des Jahres 1953 war in Duisburg bereits ein Bewährungshelfer der ersten Versuchsreihe tätig, der nach Gründung des Förderungsvereins nun auch seine örtliche Arbeit die notwendige Unterstützung fand. Wie aus einem Protokoll der ersten Mitgliederversammlung von 1954 hervorgeht, wurde diesem ersten Bewährungshelfer die bisher leihweise zur Verfügung gestellte Schreibmaschine käuflich erworben. Außerdem wurde bereits seine Motorisierung erwogen. Der Ankauf eines durch das Amtsgericht Duisburg-Hamborn beschlagnahmten Motorrades wurde abgelehnt, es wurde jedoch die Anschaffung einer Vespa in Aussicht gestellt.

1954 übernahm der Direktor der Guten-Hoffnungs-Hütte Oberhausen-Sterkrade, Herr Walter Gille, den ersten Vorsitz und führte zwölf Jahre den Verein.

In der Folgezeit etablierte sich die Institution „Bewährungshilfe“ auch bei der Justiz und es wurden fachgebundene Fortbildungstagungen geboten. Darüber hinaus nahmen bereits 1956 schon zwei Vorstandsmitglieder des Vereins und zwei Bewährungshelfer an einer Jugendgerichtstagung in Marburg teil. Die Finanzierung dieser Teilnahme ermöglichte bereits der Verein aus seinen Mitteln.

Nach der Verkündung des 1. Bewährungshelfergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen am 17.05.1955 wurden am 01.03.1956 die beiden bis dahin in Duisburg tätigen Bewährungshelfer, bzw. ein Bewährungshelfer und eine Bewährungshelferin, in den Justizdienst übernommen. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden die Gehälter dieser Fachkräfte durch den Verein in Bad Godesberg getragen, die Unterstützung ihrer Arbeit oblag dem örtlichen Verein, der die Anmietung von Büroräumen und die Motorisierung sicherstellte.

Herr Staatsanwalt Langer, der derzeitige Geschäftsführer des hiesigen Vereins, legte anlässlich einer Arbeitsbesprechung der Förderungsvereine auf Landesebene Wert auf die Feststellung, dass bezüglich der Mitfinanzierung von Personenwagen der Nachdruck darauf gelegt werde, dass diese Fahrzeuge nicht so sehr die Arbeit des Bewährungshelfers erleichtern sollten, sondern die Voraussetzung dafür waren, dass dem Bewährungshelfer zügige und intensive Arbeit abverlangt werden konnte.

Nach Übernahme der Bewährungshelfer durch die Justiz wurden die Planstellen im Landgerichtsbezirk bald erweitert. Ende des Jahres 1956 waren in Duisburg zwei Bewährungshelfer und in Oberhausen und Dinslaken je ein weiterer Bewährungshelfer tätig. Inzwischen hatte der Verein den Fachkräften nicht nur durch Darlehensgewährung die Motorisierung ermöglicht, sondern erstattete ihnen auch die dienstlichen Fahrtkosten, da eine derartige Regelung seitens der Justiz erst Jahre später für Bewährungshelfer Gültigkeit bekam.