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Verein in Duisburg


In der Folgezeit fasste der neue Gedanke der Strafaussetzung zur Bewährung auch im Gesetz seinen Niederschlag. Die Weiterentwicklung sowohl des JGG als auch des StGB zeigt, dass in jeder Neufassung der Gesetzgeber sich der Möglichkeit der Strafaussetzung zur Bewährung nicht nur wieder, sondern auch in erweitertem Maße bedient.

Bald nach der Gründung der Bewährungshilfe e. V. Bad Godesberg gründeten sich auch vornehmlich an den Orten der ersten Versuchsreihen Bewährungshilfevereine, wobei Duisburg sehr früh aktiv wurde.

Damen und Herren der Justiz sowie der ortsansässigen Industrie taten sich am 03.12.1953 zusammen und gründeten den Verein zur Förderung der Bewährungshilfe e. V. Laut Gründungsprotokoll übernahm der damalige Arbeitsdirektor der Niederrheinischen Hütte, Herr Anton Anstötz, den ersten Vorsitz. Sein erster Stellvertreter und Geschäftsführer wurde Staatsanwalt Langer und zweite stellvertretende Vorsitzende wurde Frau Amtsgerichtsrätin Dr. Gilles. Weitere Vorstandsmitglieder waren Herr Amtsgerichtsrat Happe, Herr Staatsanwalt Keller, Herr Dr. Werner Lottmann und Herr Amtsgerichtsrat Ombeck.

In den 70er Jahren etablierte sich die Maßnahme von Mütterkuren im bayrischen Huglfing. Jährlich wurden 30 Frauen und Mütter von Probanden Erholung vom Alltag und Familie geboten.

In den 50er Jahren kamen nur Jugendliche und Heranwachsende In den Genuss einer Strafaussetzung zur Bewährung. Dies änderte sich bald durch Inkrafttreten neuer Gesetze, sodass als Probanden auch Erwachsene im Rahmen der Strafaussetzung bzw. der Führungsaufsicht unterstellt wurden. Der Duisburger Verein änderte daraufhin 1969 den § 1 seiner Satzung und bezog den Kreis der erwachsenen Probanden mit ein.

Heute besteht die Klientel der durch die Bewährungshelfer betreuten Personen zu einem Viertel aus Jugendlichen und Heranwachsenden und zu drei Vierteln aus Erwachsenen.