header.png

Opferfonds


© Fotolia.com

Die Bewährungshelfer des Ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz im Landgerichtsbezirk Duisburg können im Strafverfahren bei Verfehlungen anregen, eine Arbeitsauflage anzuordnen, die mit einem Ausgleichsbetrag an das Opfer verbunden ist. Dabei werden von den Tätern nachgewiesene gemeinnützige Arbeitsleistungen für einen Ausgleichsbetrag erbracht. Dieser Ausgleichsbetrag kann anschließend dem Opfer der Straftat als Schadensausgleich zur Verfügung gestellt werden.
Die Täter erbringen gemeinnützige Arbeitsstunden bis zu einer Obergrenze von 60 Stunden. Eine Arbeitsstunde wird mit derzeit 10,- € angesetzt, sodass ein Höchstbetrag von 600,- € pro Täter in einem Verfahren erreicht werden kann. Erst nach Bestätigung der abgeleisteten Stundenzahl wird die Auszahlung bzw. Überweisung des entsprechenden Betrages an das Opfer durch den Verein zur Förderung der Bewährungshilfe veranlasst.
Eine vorherige Rücksprache mit dem Verein zur Förderung der Bewährungshilfe zur Abklärung, ob Mittel vorhanden sind, ist erforderlich.

Ansprechpartner:
Alle Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer im Landgerichtsbezirk Duisburg